Grundsätzlich kann jede Patientin / jeder Patient bei einem vermuteten Behandlungsfehler die Unterstützung eines ordentlichen Gerichts in Anspruch nehmen. Derartige Gerichtsverfahren dauern oft sehr lange und sind extrem kostenintensiv. Der Ausgang eines Verfahrens kann außerdem nie vorhergesagt werden.
Seit 1991 gibt es die Schiedsstelle für ärztliche Behandlungszwischenfälle der Ärztekammer für Oberösterreich. Sie stellt die Alternative zu den Gerichtsverfahren dar.
Eine derartige Schiedsstelle gibt es in fast allen Ärztekammern in den Bundesländern.
Antragstellung:
Notwendig ist ein formloser Antrag an Frau Julia Nobis (Kontaktmail siehe unten)
Nähere Infos finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.